Inklusionsfonds

 
Was sind die Ziele des Inklusionsfonds?
  • Teilhabe und Teilgabe von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen kirchlichen Lebens ermöglichen
  • den spezifischen Assistenzbedarf von Menschen mit Behinderung durch Zuschüsse unterstützen
  • den Zugang aller Menschen zur Pastoral zu ermöglichen
Teilhabe am kirchlichen Leben:
  • Begegnungstage, Besinnungstage, Diözesantage, spirituelle Angebote
  • inklusive Pilgerwanderungen, Wallfahrten
  • Erstkommunionvorbereitung, Firmvorbereitung
  • Taufen, Trauungen, Beerdigungen
  • Besuch von Gottesdiensten
  • etc.
Was wird bezuschusst?
  • Menschen mit Behinderung bzw. ihre gesetzlichen Vertreter*innen, sowie Angehörige bzw. veranstaltende Institutionen aus dem Bereich der Erzdiözese Freiburg können für kirchliche Veranstaltungen einen Zuschuss für Assistenzdienste beantragen. 
  • Unterkunfts-/ und Verpflegungskosten sowie Fahrtkosten von Assistenzpersonen
  • Nicht gefördert werden Assistenzdienste, die bereits durch andere Fördermittel finanziert werden, bspw. Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX.
Beispiele für Assistenzbedarfe:
  • Gebärdensprachdolmetschung (weitere Informationen)
  • Taubblindenassistenz
  • Begleitung und Betreuung
  • Betreuung damit Angehörige von Menschen mit Behinderung an kirchlichen Veranstaltungen teilnehmen können
Wer kann einen Antrag stellen?
  • Menschen mit Behinderung bzw. ihre gesetzlichen Vertreter*innen
  • Angehörige von Menschen mit Behinderung
  • veranstaltende Institutionen, Kirchengemeinden oder Verbände
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Dem Antrag sind beizufügen:
  • Ausschreibung
  • Kopie der Anmeldung
  • Kopie des Behindertenausweises/ anderer Nachweis
  • Kosten-und Finanzierungsplan
  • Antrag per Post oder E-Mail abschicken
Fristen
Der Antrag ist spätestens ein Monat vor der Veranstaltung einzureichen.
Der Verwendungsnachweis ist spätestens sechs Wochen nach der Veranstaltung vorzulegen.
Hier finden Sie die benötigten Dokumente:
  1. Antragsformular
  2. Nachweisformulare (nach der Veranstaltung):
Wer entscheidet über einen Zuschuss?
  • Der Beirat des Inklusionsfonds entscheidet über alle eingehenden Anträge und die Zuschusshöhe
  • Die Höhe des Zuschusses wird jeweils individuell festgelegt
  • ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht
 
Anträge und Nachweise sind zu richten an:
Erzdiözese Freiburg
Erzbischöfliches Seelsorgeamt
Referat Inklusion-Generationen
Beirat des Inklusionsfonds
Okenstraße 15
79108 Freiburg
Beratung und Unterstützung zum Inklusionsfonds:
Melden Sie sich gerne bei Rückfragen oder Unterstützungsbedarf beim Stellen eines Antrags:
 
Kontakt:
Telefon: 0761/ 5144-265
Fax: 0761/ 5144 76 265