Inklusionsfonds
Was sind die Ziele des Inklusionsfonds?
- Teilhabe und Teilgabe von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen kirchlichen Lebens ermöglichen
- den spezifischen Assistenzbedarf von Menschen mit Behinderung durch Zuschüsse unterstützen
- den Zugang aller Menschen zur Pastoral zu ermöglichen
Teilhabe am kirchlichen Leben:
- Begegnungstage, Besinnungstage, Diözesantage, spirituelle Angebote
- inklusive Pilgerwanderungen, Wallfahrten
- Erstkommunionvorbereitung, Firmvorbereitung
- Taufen, Trauungen, Beerdigungen
- Besuch von Gottesdiensten
- etc.
Was wird bezuschusst?
- Menschen mit Behinderung bzw. ihre gesetzlichen Vertreter*innen, sowie Angehörige bzw. veranstaltende Institutionen aus dem Bereich der Erzdiözese Freiburg können für kirchliche Veranstaltungen einen Zuschuss für Assistenzdienste beantragen.
- Unterkunfts-/ und Verpflegungskosten sowie Fahrtkosten von Assistenzpersonen
- Nicht gefördert werden Assistenzdienste, die bereits durch andere Fördermittel finanziert werden, bspw. Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX.
Beispiele für Assistenzbedarfe:
- Gebärdensprachdolmetschung (weitere Informationen)
- Taubblindenassistenz
- Begleitung und Betreuung
- Betreuung damit Angehörige von Menschen mit Behinderung an kirchlichen Veranstaltungen teilnehmen können
Wer kann einen Antrag stellen?
- Menschen mit Behinderung bzw. ihre gesetzlichen Vertreter*innen
- Angehörige von Menschen mit Behinderung
- veranstaltende Institutionen, Kirchengemeinden oder Verbände
Wie kann ich einen Antrag stellen?
- Antragsformular ausfüllen
Dem Antrag sind beizufügen:
- Ausschreibung
- Kopie der Anmeldung
- Kopie des Behindertenausweises/ anderer Nachweis
- Kosten-und Finanzierungsplan
- Antrag per Post oder E-Mail abschicken
Fristen
Der Antrag ist spätestens ein Monat vor der Veranstaltung einzureichen.
Der Verwendungsnachweis ist spätestens sechs Wochen nach der Veranstaltung vorzulegen.
Hier finden Sie die benötigten Dokumente:
- Antragsformular
- Nachweisformulare (nach der Veranstaltung):
Wer entscheidet über einen Zuschuss?
- Der Beirat des Inklusionsfonds entscheidet über alle eingehenden Anträge und die Zuschusshöhe
- Die Höhe des Zuschusses wird jeweils individuell festgelegt
- ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht

Anträge und Nachweise sind zu richten an:
Erzdiözese Freiburg
Erzbischöfliches Seelsorgeamt
Referat Inklusion-Generationen
Beirat des Inklusionsfonds
Okenstraße 15
79108 Freiburg
Weitere Informationen zum Inklusionsfonds:
Beratung und Unterstützung zum Inklusionsfonds:
Melden Sie sich gerne bei Rückfragen oder Unterstützungsbedarf beim Stellen eines Antrags:
Kontakt:
Telefon: 0761/ 5144-265
Fax: 0761/ 5144 76 265

