Recht auf Teilhabe an Religion
Wussten Sie, dass es ein Recht auf Teilhabe an Religion gibt?
Mit der Einführung des Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurden die Möglichkeiten der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen erweitert. Die seither im Sozialgesetzbuch XI (SGB IX) festgeschriebene Recht auf Sozialen Teilhabe umfasst auch Leistungen auf Teilhabe an Religion. Damit soll Menschen mit Behinderung eine gleichberechtige Teilhabe am religiösen Zusammenleben ermöglicht werden. So betroffene mit einem Hilfebedarf beispielsweise Assistenzen oder Dolmetscher zur Teilnahme an Gottesdiensten, Pilgerreisen oder Friedhofsbesuchen beantragen.
Mehr zum Recht auf Teilhabe an Religion finden Sie auf unserer Webseite.
