Soziale Teilhabe am kirchlichen Leben
Jeder Mensch hat ein Recht auf Religion.
Das steht in den Menschenrechten.
Das steht auch im Grundgesetz von Deutschland.
Das steht in den Menschenrechten.
Das steht auch im Grundgesetz von Deutschland.
In den Menschenrechten steht:
- Jeder Mensch darf frei denken.
- Jeder Mensch darf an eine Religion glauben.
- Jeder Mensch darf seine Religion wechseln.
- Jeder Mensch darf seine Religion alleine oder mit anderen leben.
- Das darf er öffentlich oder privat machen.
Menschen mit Behinderung können ihr Recht auf Religion nutzen.
Dafür bekommen sie Hilfe.
Diese Hilfe heißt in Deutschland: Leistungen zur Sozialen Teilhabe.
Dafür bekommen sie Hilfe.
Diese Hilfe heißt in Deutschland: Leistungen zur Sozialen Teilhabe.
Leistungen zur Sozialen Teilhabe sind zum Beispiel:
- Assistenzleistungen
Das heißt: Hilfe durch eine Person. - Hilfen zur Mobilität
Das heißt: Hilfe, um besser von einem Ort zum anderen zu kommen - Hilfsmittel
Das heißt: Dinge, die das Leben leichter machen.
Einige Menschen können nicht gut laufen.
Mit einem Rollstuhl können sie sich fortbewegen.
Manche Menschen mit Behinderung haben schon Hilfsmittel.
Manchmal brauchen sie noch andere Hilfsmittel.
Damit können sie dann am kirchlichen Leben teilhaben.
Manchmal brauchen sie noch andere Hilfsmittel.
Damit können sie dann am kirchlichen Leben teilhaben.
Manche Menschen mit Behinderung brauchen im kirchlichen Leben Hilfe.
Zum Beispiel in folgenden Situationen:
- Dabeisein bei Gottesdiensten
- Mitmachen bei Gottesdiensten
- Besuch vom Friedhof
- Persönliches Gebet
- Pilgerfahrten, Wallfahrten, Besinnungstage
- Teilnahme am Gemeindefest
- Teilnahme an Gruppen für Kinder, Jugendliche oder Erwachsene.
- Ehrenamtliche Arbeit, zum Beispiel Helfen beim Kaffee nach dem Gottesdienst
- Kirchliche Feiern, zum Beispiel Fronleichnam oder Marien-Andacht
- Vorbereitung auf Sakramente, zum Beispiel Erstkommunion oder Firmung
- Dabeisein bei Feiern in der Familie, zum Beispiel Taufe oder Beerdigung.
- Mitmachen bei religiösen Vereinen, zum Beispiel Pfadfinder oder Landjugend
Mit Hilfe können Menschen mit Behinderung dabei sein und mitmachen.
Das ist auch im kirchlichen Leben so.
Das ist auch im kirchlichen Leben so.
Beispiele für Hilfen sind:
- Fahrdienst für den Weg.
- Eine Person.
Sie begleitet auf dem Weg.
Das kann eine Person mit einer Ausbildung oder einem Studium sein.
Oder eine andere Person. - Ein Gebärdensprach-Dolmetscher.
Oder eine andere Person.
Sie spricht leichte Sprache. - Eine Person.
Sie ist dabei.
Sie hilft beim Lernen.
Sie übernimmt auch Aufgaben. - Verschiedene Hilfsmittel.
Also Dinge, die das Leben leichter machen.
Diese verschiedenen Hilfen heißen alle: Leistungen zur Sozialen Teilhabe.
Leistungen zur Sozialen Teilhabe bekommen Menschen mit Behinderung von verschiedenen Stellen.
Diese Stellen heißen: Rehabilitationsträger.
Diese Stellen heißen: Rehabilitationsträger.
Das sind:
- Gesetzliche Unfallversicherung (7. Sozialgesetzbuch).
- Träger der Sozialen Entschädigung (14. Sozialgesetzbuch).
- Kinder- und Jugendhilfe (8. Sozialgesetzbuch).
- Eingliederungshilfe (9. Sozialgesetzbuch).
Welcher Rehabilitationsträger für Sie zuständig ist, können Sie herausfinden.
Dabei helfen Ihnen Beratungsstellen.
Dabei helfen Ihnen Beratungsstellen.
Beratungsstellen
Beratungsstellen geben Ihnen Informationen.
Sie bekommen zum Beispiel gesagt, welcher Rehabilitationsträger für Sie zuständig ist.
Sie bekommen zum Beispiel gesagt, welcher Rehabilitationsträger für Sie zuständig ist.
EUTB – Ergänzende Unabhängige Teilhabe-Beratungsstelle
Beratung ist meistens vor Ort.
Die Orte sind fast immer barrierefrei.
Beratung gibt es auch per Video.
Beratung gibt es auch in Deutscher Gebärdensprache, in Lormen oder anderen Sprachen.
Die Orte sind fast immer barrierefrei.
Beratung gibt es auch per Video.
Beratung gibt es auch in Deutscher Gebärdensprache, in Lormen oder anderen Sprachen.
Reha-Zuständigkeits-Navigator
Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe
Jede Ansprechstelle hilft Ihnen weiter.
Egal, ob diese für Sie zuständig ist oder nicht.
Egal, ob diese für Sie zuständig ist oder nicht.
Regionale Beratungsstellen der Caritas
Adressen zur Beratung für Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung Bei Rehabilitationsträgern arbeiten Menschen.
Das sind Mitarbeitende.
Die Mitarbeitenden müssen wissen, ob Sie Hilfe brauchen.
Die Mitarbeitenden müssen auch wissen, welche Hilfe Sie brauchen.
Das können Sie in einem Antrag mitteilen.
Ohne Antrag gibt es keine Leistungen.
Das heißt: Sie bekommen keine Hilfe.
Deshalb: Der Antrag muss immer vor der Hilfe gestellt werden.
Das sind Mitarbeitende.
Die Mitarbeitenden müssen wissen, ob Sie Hilfe brauchen.
Die Mitarbeitenden müssen auch wissen, welche Hilfe Sie brauchen.
Das können Sie in einem Antrag mitteilen.
Ohne Antrag gibt es keine Leistungen.
Das heißt: Sie bekommen keine Hilfe.
Deshalb: Der Antrag muss immer vor der Hilfe gestellt werden.
Es reicht ein einfacher Antrag.
Das heißt: mündlich, schriftlich oder am Telefon.
Im Antrag müssen stehen:
Das heißt: mündlich, schriftlich oder am Telefon.
Im Antrag müssen stehen:
- Ihre persönlichen Daten.
- Der Grund für den Antrag.
Am besten ist ein schriftlicher Antrag.
Dann haben Sie einen Nachweis.
Dann haben Sie einen Nachweis.
Es gibt auch offizielle Formulare vom Rehabilitationsträger.
Formular sind Blätter.
In diese kann man Informationen hineinschreiben.
Das ist manchmal kompliziert.
Beratungsstellen helfen Ihnen beim Ausfüllen.
Auch ein rechtlicher Betreuer kann Ihnen helfen.
Oder Sie fragen Ihre Freunde oder Nachbarn um Rat.
Formular sind Blätter.
In diese kann man Informationen hineinschreiben.
Das ist manchmal kompliziert.
Beratungsstellen helfen Ihnen beim Ausfüllen.
Auch ein rechtlicher Betreuer kann Ihnen helfen.
Oder Sie fragen Ihre Freunde oder Nachbarn um Rat.
Wenn der Antrag bei der falschen Stelle ankommt:
- Wird er weitergeleitet.
- Das Gesetz sagt: spätestens nach 2 Wochen.
- Sie bekommen dann eine Information.
Darin heißt es: Ihr Antrag wurde weitergeleitet.
Das bedeutet, dass er auf dem Weg zur richtigen Stelle ist.
Der für Sie zuständige Rehabilitationsträger wird ihn bekommen. - Ein Mitarbeiter meldet sich bei Ihnen.
Er wird ihren Antrag bearbeiten. - Sie müssen keinen neuen Antrag stellen.
Daher: Machen Sie sich keine Sorgen.
Der zuständige Mitarbeiter schaut, welche Hilfe Sie beantragt haben.
Er entscheidet, ob Sie Leistungen zur Sozialen Teilhabe bekommen.
Er entscheidet auch, welche Hilfe Sie genau bekommen.
Der zuständige Mitarbeiter schaut, welche Hilfe Sie beantragt haben.
Er entscheidet, ob Sie Leistungen zur Sozialen Teilhabe bekommen.
Er entscheidet auch, welche Hilfe Sie genau bekommen.
Beschreiben Sie, welche Hilfe Sie brauchen.
Geben Sie alle wichtigen Informationen.
Geben Sie alle wichtigen Informationen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich Leistungen zur Sozialen Teilhabe am kirchlichen Leben.
Folgende Hilfe brauche ich:
- Assistenzleistungen
Das heißt: Hilfe durch eine Person.
und/oder - Hilfen zur Mobilität
Das heißt: Hilfe, um besser von einem Ort zum anderen zu kommen
und/oder - Hilfsmittel
Das heißt: Dinge, die das Leben leichter machen
Beschreiben, welche Hilfe ich genau brauche.
Es können auch mehrere Hilfen sein.
Es können auch mehrere Hilfen sein.
Mit dieser Hilfe möchte ich folgendes machen:
- Name der Aktivität
Beschreiben, was ich machen möchte. - Ort
Beschreiben, wo ich dies machen möchte. - Zeit
Beschreiben, wann ich dies machen möchte.
Beschreiben, wie oft ich dies machen möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Mein Name
